Allgemeine Geschäftsbedingungen

Reitunterricht:

  • Der Reitunterricht erfolgt in Einzel- und Gruppenstunden
  • Der Unterricht findet nur durch feste Terminabsprachen statt, diese sind bindend.
  • Sollte es einem Reitschüler nicht möglich sein, an einer vereinbarten Reitstunde teilzunehmen, muss der Termin spätestens 24 Stunden vor Beginn der Reitstunde beim Reitlehrer persönlich abgesagt werden. Bei Absage der Reitstunde um weniger als 24 Stunden vorher, oder einfachem fernbleiben, werden 100% der Kosten + Fahrtkosten fällig, ausgenommen mit ärztlichem Artest.
  • Reiten ist eine Risikosportart und findet auf eigenem Risiko statt. Während des Unterrichts ist für Minderjährige das Tragen eines korrekt verschnallten und passenden Reithelms nach DIN EN 1384 beim Reiten grundsätzlich Pflicht. Erwachsenen wird das Tragen eines Helmes empfohlen.
  • Bei Unfällen und Schäden , können keine Haftungsansprüche gegenüber M.B.U.Albers geltend gemacht werden.
  • Es wird darauf hingewiesen, durch eine ausreichende Privathaftpflicht- und/oder Unfallversicherung Vorsorge zu treffen.
  • Extrem-Wetterregelung: Der Reitunterricht wird unabhängig von der Witterung zu den vereinbarten Zeiten abgehalten. Ist das Reiten aufgrund der Witterungsbedingungen nicht möglich, behält ich der Reitlehrer das Recht vor, den Unterricht kurzfristig abzusagen um die Gesundheit von Mensch und Tier zu schützen und Unfälle zu vermeiden.

Beritt:

  • Beritt muss immer vertraglich festgelegt werden, der Vertrag bedingt die Schriftform.
  • Das Training des Pferdes wird hinsichtlich Art, Umfang und Dauer des individuellen Trainingsprogramms in das Ermessen des Ausbilders gestellt.
  • Der Bereiter schuldet keinesfalls den Erfolg des Beritts, sondern ausschließlich die pflichtgemäße Unterweisung des Pferdes. Er ist verpflichtet, seinen Ausbildungsweg mit dem Eigentümer abzusprechen.
  • Wenn der Eigentümer selbst Reitet, gilt die Leistung des Bereiters durch Unterrichtserteilung als erbracht.
  • Der Bereiter ist berechtigt, die Ausrüstung des Pferdes zu ändern, sofern ihm dies für die Ausbildung notwendig oder nützlich erscheint.